Die Frage nach dem drohenden HHC Verbot

Aufgrund etlicher Nachfragen wegen eines HHC Verbots mit dem Stichtag Februar 2024 möchten wir hier einige Zeilen dazu schreiben.

Es gibt natürlich Mitbewerber, die einen Blog betreiben, der erstmal den Anschein erweckt, neutral zu sein. Oft werden dabei aber bewusst Panik und Ängste erzeugt, um noch schnell und kurzfristig Geld im verlinkten Shop zu generieren. Wir kennen es doch alle noch, als sich in Supermärkten um Klopapier und Nudeln geprügelt wurde oder Ladenhüter wie Zucker, Hefe, Milch und Nudeln die Verkaufsrenner in jedem gutsortierten Dicounter waren.

Auch wir stehen in der Schwebe und halten unseren Lagerbestand klein und haben auch trotzdem viele Sonderangebote am Start.

Aufgrund dieser Einschätzung https://www.bfr.bund.de/cm/343/hexahydrocannabinol-hhc-in-lebensmitteln-hinweise-auf-psychoaktive-wirkungen.pdf des BfArm bestellen wir aktuell alle Artikel -Lebensmittel mit HHC-- nur noch in geringen Stückzahlen nach.

Droht nun ein Verbot?
Der Weg bis zu einem Verbot hat folgende Hürden zu meistern:
Bisher hat nur das BfArm https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Sachverstaendigenausschuss/Sitzungen/Ergebnisse_59.html eine Empfehlung an das Gesundheitsministerium abgegeben.

Bisher steht es noch nicht auf der Tagesordnung https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14_gesundheit/oeffentliche_anhoerungen

Eine Entscheidung kann auch erst nach einer öffentlichen Anhörung von Experten getroffen werden. Vorher muss der Bundestag zustimmen, dann geht es zum Bundesrat und muss von Herrn Steinmeier unterschrieben werden. Ob das bis Februar funktioniert kannst du selber einschätzen.

Zu guter Letzt: es gibt bereits abgewandelte Stoffgruppen, die genauso wirken wie HHC-P-O- Thcp. Wenn diese dann nicht mit in das Verbot aufgenommen werden, werden nach jetziger Absprache einige Hersteller aller Voraussicht nach diese Produkte dann anbieten.

Natürlich haben wir bereits mit den Herstellern darüber gesprochen und sie gebeten, dies noch nicht auf den Markt zu bringen, um ein Verbot erst einmal zu umgehen.